/ Forderungen - Volksbegehren Artenschutz

Artenschutz ins Gesetz

Wir müssen das massive Artensterben in Baden-Württemberg aufhalten, wenn wir Menschen eine Zukunft haben wollen!

Unsere Forderungen:

50 Prozent Bio-Landwirtschaft

Die ökologische Landwirtschaft ist besser für die Artenvielfalt. Das behaupten nicht (nur) wir, sondern auch die Forscher des Thünen-Instituts. Und die sind die wichtigsten agrarwissenschaftlichen Berater der Bundesregierung. Wir wollen mehr Öko auf dem Land wagen, nicht irgendwann, sondern bald: Die Landesregierung soll die Öko-Landwirtschaft so fördern, dass bis 2025 ein Viertel und bis 2035 die Hälfte aller landwirtschaftlichen Flächen im Ländle ökologisch bewirtschaftet werden - und zwar, indem Landwirt*innen freiwillig auf "öko" umstellen. Kein Betrieb kann zu irgendetwas gezwungen werden.

Mehr Lebensräume, weniger Gifte!

In Baden-Württemberg werden auch auf besonders geschützten Flächen große Mengen an Pestizide ausgebracht. Wir finden, wo Naturschutz draufsteht, soll auch Naturschutz drin sein. Deswegen soll der Einsatz von Pestiziden, die die Artenvielfalt gefährden, in besonders geschützten Gebieten verboten werden. Denn die Schutzgebiete sind, wie der Name schon sagt, eigentlich für den Schutz und die Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten eingerichtet worden. Das betrifft ausschließlich Schutzgebiete, die laut Schutzzweck dem Schutz der Artenvielfalt dienen. Und selbst dort gibt es in unserem Gesetzentwurf klar geregelte Möglichkeiten für generelle Ausnahmen - sodass Landwirtschaft und insbesondere Öko-Landwirtschaft in all diesen Gebieten weiter möglich bleibt.

Die Gifte müssen vom Acker!

Nichts gefährdet Feldhamster, Rebhuhn, Biene und Co. mehr als Pestizide. Sie vergiften Beikräuter und „Schädlinge“ – und so die Nahrungsgrundlage für viele Tiere. Deswegen gibt es nur eine Lösung: Weniger Pestizide braucht das Land. Die Landesregierung soll bis Anfang 2022 einen Plan vorlegen, wie der Anteil der mit Pestiziden belasteten Flächen im Land bis 2025 um die Hälfte reduziert werden kann. Da die Landesregierung Landwirt*innen außerhalb von Schutzgebieten keine Pestizide verbieten kann, geht es ausschließlich um Förderung. Es wird Landwirt*innen durch diese Forderung nichts verboten.

Schutz der Streuobstwiesen

In keinem anderen Bundesland stehen so viele alte Obstbäume wie in Baden-Württemberg. Für diese einmalige Kulturlandschaft trägt das Land eine besondere Verantwortung. Streuobstwiesen sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für geschützte Arten. Das Volksbegehren fordert einen wirklichen Schutz vor Abholzung. Die übliche Pflege und Nutzung wird davon nicht beeinträchtigt

Mehr zu unseren Forderungen und Argumenten lesen Sie hier.